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Zedler: Züchtig HIS-Data
5028-63-1254-2
Titel: Züchtig
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 63 Sp. 1254
Jahr: 1750
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 63 S. 640
Vorheriger Artikel: Zücht-Gericht
Folgender Artikel: Züchtig [Bibel]
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Züchtig, ist insonderheit, wer sich von solchen Handlungen enthält, die zur Brunst und Geilheit reitzen, oder auch aus Geilheit herkommen.
  • Wolfs vernünfftige Gedancken von dem gesellschafftlichen Leben der Menschen ...
  • Meißners Philosophisches Lexicon.
  Es wird aber auch von einer Person gesagt, die sich der Zucht und Ehrbarkeit befleißiget, wovon in dem Artickel: Zucht ein mehrers nachzusehen, siehe auch den Artickel: Modest, im XXI Bande, p. 727.  
  Hierbey aber ist noch insbesondere anzumercken, daß, wenn das Wort: züchtig so viel, als keusch heisset, solches nicht ein Gegensatz vom Ehestande, sondern wilder, wüster, oder geiler Lüste und Begierden ist. Klock T. III …
  Mithin kan die Keuschheit so wohl in, als ausser der Ehe, gar wohl bewahret werden. Klock l.c. … und Rittershus in Novell. …
  Wenn aber gefraget wird, ob von einer verwittibten Weibs-Person, die sich zum andern oder dritten mahle wieder verheyrathet, keusch und züchtig lebe? so versparen wir die Beantwortung und Erörterung dieser Frage bis in den Artickel: Zweyte Ehe.  
  Im übrigen ist es sehr falsch, wenn einige meynen, daß von einer Braut eine grössere Keuschheit erfordert werde, als von einem Bräutigam. Carpzov in Jurispr. Consist. …
     

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Stand: 13. Februar 2013 © Hans-Walter Pries